Patenschaften

Patenschaften auf den historischen Friedhöfen Kölns, darunter Melaten

58 historische Kirch- und Friedhöfe mit etwa 10.000 historischen Grabanlagen wurden von der hiesigen Dienststelle aufgenommen, darunter allein auf Melaten 2.800. Die wertneutrale Aufnahme der historischen Gräber ist die eine Sache, ihre Erhaltung eine andere. Zwar haben die meisten dieser Gräber noch ein Nutzungsrecht (das heißt, die Erhaltung ihrer Aufbauten ist durch diese „Nutzungsberechtigten“ meist gewährleistet); aber es gibt allzu viele, deren Nutzungsrecht ausgelaufen ist. Deren Grabaufbauten fallen an die Stadt zurück. Diese klagt natürlich – ebenso wie andere Kommunen – darüber, daß sie für die Instandhaltung keine Geldmittel zur Verfügung hat. Die wenigen Restaurierungen, die die Stadt Köln auf ihre Kosten vorgenommen hat, sind leider nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

So wurde hier in Köln 1981 die Idee geboren, „Patenschaften“ für historische, bei der städtischen Denkmalpflege registrierte, Grabanlagen zu vergeben. Das System ist verblüffend einfach: Die interessierte Bürgerin oder der Bürger erklärt sich bereit, die Aufbauten und Bepflanzung einer historischen Grabanlage zu restaurieren. Dabei geht es in erster Linie darum, die historische Substanz einschließlich der alten Inschriften zu bewahren. Als Gegenleistung erhält die Bürgerin oder der Bürger vom Grünflächenamt als Friedhofsträger eine schön gestaltete Urkunde, aus der die oben genannte Verpflichtung hervorgeht, aber auch, daß er ein kostenloses Anwartrecht auf die Grabstätte hat. Nutzungsgebühren entstehen erst dann, wenn an dieser Stelle beerdigt wird.

Bei Interesse an einer Patenschaft
wenden Sie sich zunächst an die Friedhofsverwaltung (Telefon: 221-24442). Hier erfahren Sie, welche Grabstätten „frei“ sind – und werden zum weiteren Vorgehen beraten. Sie suchen sich eine zur Verfügung stehende Grabstätte und lassen von einem Steinmetz oder Restaurator ein Angebot über die notwendigen Instandsetzungsarbeiten erstellen. Dieses geht mit einem Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis bei der Denkmalbehörde ein. Dort werden die geplanten Arbeiten geprüft und gegebenenfalls Einzelheiten geklärt. Nach Erteilung der Erlaubnis erfolgt die Ausstellung der Patenschaftsurkunde durch die Friedhofsverwaltung. Der Pate beauftragt daraufhin die Restaurierung bzw. die erforderlichen abgestimmten Maßnahmen, die innerhalb einer Frist von sechs Monaten umgesetzt werden sollten. (aus dem Infoblatt „Patenschaften“)

Dieses Patenschaftssystem ist zwar nicht die Lösung, mit der der Verfall der historischen Substanz auf alten Friedhöfen grundsätzlich verhindert werden kann, aber es hilft! Mit über 500 Patenschaften konnten bisher kunst- und stadtgeschichtlich bedeutende Grabanlagen vor der sicheren Vernichtung bewahrt werden.